Herunterladen unsere neueste BrightSign Software

BSNEE-Lizenzvertrag

Rev. Juni 2021

BSNEE-Lizenzvertrag

DIESER BRIGHTSIGN NETWORK ENTERPRISE EDITION SOFTWARE LIZENZVERTRAG (DIESER "VEREINBARUNG") BILDET EINE VERBINDLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM ENDNUTZER ("SIE") UND BRIGHTSIGN LLC ("BRIGHTSIGN"), EINE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG AUS DELAWARE, DIE EIGENTÜMERIN DER SOFTWARE IST ("SOFTWARE"), DIE IN IHREM BESTELLDOKUMENT ("BESTELLFORMULAR"). 

WENN SIE EINE BESTELLUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN EINRICHTUNG AUFGEBEN, DANN "SIE" BEDEUTET DIESE EINHEIT, UND SIE BINDEN DIESE EINHEIT AN DIESEN VERTRAG. SIE VERSICHERN UND GARANTIEREN, DASS SIE DIE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIESEN VERTRAG ABZUSCHLIESSEN, UND DASS, FALLS DER ENDBENUTZER EINE JURISTISCHE PERSON IST, DIESER VERTRAG UND JEDES BESTELLFORMULAR VON EINEM ANGESTELLTEN ODER VERTRETER ABGESCHLOSSEN WIRD, DER ÜBER ALLE NOTWENDIGEN BEFUGNISSE VERFÜGT, UM DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIESEN VERTRAG ZU BINDEN. WENN SIE (ODER IHR VERTRETER) NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER WENN SIE MIT DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN.

THE "DATUM DES INKRAFTTRETENS" DIESES VERTRAGES IST DAS DATUM, DAS DER FRÜHERE DER BEIDEN FOLGENDEN ZEITPUNKTE IST: (A) IHR ERSTER ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE ODER DEREN NUTZUNG ODER (B) DAS DATUM DES INKRAFTTRETENS DER ERSTEN BESTELLUNG, DIE SICH AUF DIESEN VERTRAG BEZIEHT.

INDEM SIE EINE BESTELLUNG AUFGEBEN ODER DIE SOFTWARE ANDERWEITIG NUTZEN ODER DARAUF ZUGREIFEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, BENUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT UND GREIFEN SIE NICHT DARAUF ZU.

1. LIZENZ DER SOFTWARE

1.1 LIZENZGEWÄHRUNG. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt BrightSign Ihnen hiermit während der Laufzeit (wie im Bestellformular definiert) ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht und eine Lizenz zur Nutzung des BrightSign Network Enterprise Software-Produkts, wie im Bestellformular in Objektcodeform dargelegt, ausschließlich für interne Geschäftszwecke und nur im Rahmen des im Bestellformular erworbenen Lizenztyps, jeweils wie im Bestellformular angegeben.

1.2 NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen nicht: (a) die Software unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, zu teilen, zu leasen, zu vermieten, kommerziell zu nutzen, auszulagern, in einem Timesharing- oder Service-Büro zu nutzen oder in einer Anwendungsdienstleister- oder Managed-Service-Provider-Umgebung zu nutzen, es sei denn, dies wird von BrightSign ausdrücklich schriftlich gestattet (einschließlich im Bestellformular); (b) die Software in ein öffentliches oder verteiltes Netzwerk zu kopieren, mit der Ausnahme, dass Sie eine Kopie in einer internen und sicheren Cloud-Computing-Umgebung und ausschließlich zu Sicherungs-, Disaster-Recovery- oder Testzwecken erstellen dürfen; (c) die Dekompilierung, Disassemblierung oder das Reverse-Engineering eines Teils der Software zu veranlassen oder zuzulassen oder zu versuchen, den Quellcode oder andere Betriebsmechanismen der Software zu entdecken oder zuzulassen; (d) die Software ganz oder teilweise zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen oder eine dieser Aktionen zuzulassen; (e) Hinweise auf Eigentumsrechte zu ändern, die in der Software oder ihren Bestandteilen enthalten sind; oder (f) die Software unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Exportgesetze, -beschränkungen, nationale Sicherheitskontrollen und -vorschriften) oder außerhalb des in Abschnitt 1 dargelegten Lizenzumfangs zu verwenden.1. Sie sind verpflichtet, auf eigene Kosten alle erforderlichen Zoll-, Einfuhr- oder sonstigen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen.

1.3 PERSONENBEZOGENE DATEN. Die Software ist nicht dazu bestimmt, persönlich identifizierbare Informationen, personenbezogene Daten oder finanzielle, medizinische oder andere geschützte Informationen (zusammenfassend als "Daten" bezeichnet) zu sammeln, zu speichern, zu verarbeiten, zu übertragen oder zugänglich zu machen.Persönliche Daten"). Sie werden die Software nicht nutzen, um persönliche Daten zu sammeln, zu speichern, zu verarbeiten, zu übertragen oder zur Verfügung zu stellen, und Sie werden dies auch keinem Dritten erlauben. Ohne das Vorstehende einzuschränken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass BrightSign Ihnen oder Dritten gegenüber in keiner Weise haftbar oder verantwortlich ist für die Sammlung, Verwendung oder Offenlegung von persönlichen Daten durch Sie. Sie werden BrightSign, seine Lieferanten, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger, Tochtergesellschaften, Unterlizenzen und Zessionare von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten und Haftungen (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) entschädigen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Verletzung dieses Abschnitts 1.3 oder der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung, Bereitstellung oder sonstigen Nutzung personenbezogener Daten unter Verwendung der Software ergeben.

 

1.4 UNBEFUGTE NUTZUNG. Sie sind verpflichtet, BrightSign unverzüglich über jede unbefugte Nutzung der Software oder jede andere bekannte oder vermutete Verletzung der Sicherheit oder den Missbrauch der Software zu informieren. Sie sind verantwortlich für die Nutzung der Software durch alle Ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer oder andere Benutzer, denen Sie den Zugriff auf die Software erlauben.

1.5 UNTERSTÜTZUNG UND WARTUNG. "SupportDer Begriff "Standardunterstützung" ist definiert als die in Anhang A als "Standardunterstützung" bezeichneten Aufgaben. "WartungSupport und Wartung" bedeutet die Bereitstellung von Fehlerkorrekturen, Fehlerbehebungen, neuen Versionen, Updates, Produkterweiterungen und Verbesserungen der Software, jeweils in der Form, wie sie BrightSign seinen Kunden im Allgemeinen kommerziell zur Verfügung stellt. Support und Wartung stehen Ihnen nicht zur Verfügung, es sei denn, Sie befinden sich innerhalb der Laufzeit Ihrer Lizenzen, wie auf dem Bestellformular angegeben. Nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund ist BrightSign nicht mehr verpflichtet, Ihnen Support und Wartung zur Verfügung zu stellen.

1.6 SYSTEMVORAUSSETZUNGEN. Sie sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Systeme die Hardware-, Software- und alle anderen anwendbaren Systemanforderungen für die Software erfüllen, wie in der Dokumentation angegeben, die der Software beiliegt ("Dokumentation"). BrightSign übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung keine Verpflichtungen oder Verantwortung für Probleme, die durch die Verwendung von Hardware oder Software Dritter verursacht werden, die nicht von BrightSign bereitgestellt wurden.

2. GEBÜHREN UND ZAHLUNG

Ihnen oder Ihrem Wiederverkäufer (wie in Abschnitt 9 definiert) wird eine jährliche Lizenzgebühr in Rechnung gestellt, die in Ihrem Bestellformular angegeben ist und die nach der anfänglichen Laufzeit automatisch verlängert und jährlich in Rechnung gestellt wird, um ein Erlöschen der Abdeckung zu den im Bestellformular angegebenen Preisen für die im Bestellformular angegebene Laufzeit zu vermeiden. Sie oder Ihr Wiederverkäufer (siehe Abschnitt 9, "Wiederverkäufer-Bestellungen"), zahlt die Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum (die "Fälligkeitsdatum der Rechnung"), sofern in Ihrem Bestellformular nichts anderes angegeben ist. Alle Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar, und alle gezahlten Beträge sind nicht rückzahlbar. Die Gebühren sind exklusive Steuern, Abgaben oder Zölle, die von den Steuerbehörden auferlegt werden, und Sie sind verantwortlich für die Zahlung aller dieser Steuern, Abgaben oder Zölle, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen von BrightSign basieren. Sie erklären und garantieren, dass die Rechnungs- und Kontaktinformationen, die Sie BrightSign zur Verfügung gestellt haben, korrekt und vollständig sind, und BrightSign übernimmt keine Verantwortung für Rechnungen, die aufgrund von ungenauen oder fehlenden Informationen, die Sie oder Ihr Wiederverkäufer zur Verfügung gestellt haben, nicht eingegangen sind. Sie zahlen für alle überfälligen Zahlungen Zinsen in Höhe von 1,5% oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Brightsign kann diese Vereinbarung kündigen und Ihre Lizenz widerrufen, wenn die Nichtzahlung durch Sie oder Ihren Wiederverkäufer nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung von BrightSign über die Nichtzahlung geheilt wurde. Sie oder Ihr Wiederverkäufer bleiben für Ihre vollen Zahlungsverpflichtungen verantwortlich, unabhängig von einer Beendigung dieser Vereinbarung wegen Nicht-Zahlung.

3. VERTRAULICHKEIT

3.1 GELTUNGSBEREICH UND EINSCHRÄNKUNGEN. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen einer Partei ("Offenlegende Partei") gegenüber der anderen Partei offengelegt ("Empfangende Partei"(BrightSign), die schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder, falls sie in einem nicht materiellen Format offengelegt werden, zum Zeitpunkt der Offenlegung und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Offenlegung schriftlich als vertraulich gekennzeichnet werden. Diese Vereinbarung, die Preisgestaltung für die Software und den Support und die Wartung, alle technischen oder sonstigen Dokumentationen in Bezug auf die Software und alle Informationen über das Geschäft, die Produkte und Dienstleistungen von BrightSign sind vertrauliche Informationen von BrightSign. Die empfangende Partei wird: (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht für einen Zweck außerhalb dieser Vereinbarung verwenden; (ii) solche vertraulichen Informationen nicht an andere natürliche oder juristische Personen weitergeben, mit Ausnahme ihrer (a) Mitarbeiter, die diese Informationen kennen müssen, damit die empfangende Partei ihre Rechte ausüben oder ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages erfüllen kann, und (b) professioneller Berater sowie tatsächlicher oder potenzieller Investoren, vorausgesetzt, dass diese Mitarbeiter, Investoren, Erwerber und professionellen Berater durch Vereinbarungen oder, im Falle professioneller Berater, durch ethische Pflichten in Bezug auf diese vertraulichen Informationen gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts 3 gebunden sind; und (iii) angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen zu schützen. Wenn die empfangende Partei aufgrund geltender Gesetze oder gerichtlicher Anordnungen verpflichtet ist, solche vertraulichen Informationen offenzulegen, wird sie die offenlegende Partei zunächst schriftlich von dieser Verpflichtung in Kenntnis setzen und es der offenlegenden Partei gestatten, in alle einschlägigen Verfahren einzugreifen, um ihre Interessen an ihren vertraulichen Informationen zu schützen, und sie wird die offenlegende Partei bei der Erlangung dieses Schutzes umfassend unterstützen. Ferner gilt dieser Abschnitt 3.1 nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie: (i) rechtmäßig in ihrem Besitz waren oder ihr vor dem Erhalt bekannt waren; (ii) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder wurden; (iii) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden; oder (iv) von Mitarbeitern der empfangenden Partei, die keinen Zugang zu diesen Informationen hatten, unabhängig entwickelt wurden.

3.2 GERECHTER RECHTSSCHUTZ. Jede Partei erkennt an, dass ein Verstoß gegen die Abschnitte 1.2 oder 3.1 der nicht verletzenden Partei erheblichen Schaden zufügen könnte, für den Schadenersatz allein keine ausreichende Abhilfe darstellt, und dass daher die nicht verletzende Partei bei einem Verstoß oder drohenden Verstoß gegen diese Abschnitte 1.2 oder 3.1 zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die ihr nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen, Anspruch auf angemessene Unterlassungsansprüche hat.

4. EIGENTUMSRECHTE; FEEDBACK

4.1 VORBEHALT DER RECHTE. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft, und Ihnen auf einer begrenzten Lizenz- oder Zugangsbasis zur Verfügung gestellt, und es wird kein Eigentumsrecht an Sie übertragen, ungeachtet der Verwendung von Begriffen wie "Kauf" oder "Verkauf". BrightSign und seine Lizenzgeber haben und behalten alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an der Software, der Dokumentation und allen damit verbundenen Produkten oder Dienstleistungen.

4.2 FEEDBACK. Sie können BrightSign von Zeit zu Zeit Vorschläge, Kommentare, Ideen, Korrekturen oder Empfehlungen für Erweiterungen oder Verbesserungen, neue Merkmale oder Funktionen oder anderes Feedback ("Feedback") in Bezug auf die Software, die Dokumentation oder andere BrightSign-Produkte oder -Dienstleistungen zukommen lassen. Jegliches Feedback, das Sie uns übermitteln, wird nicht als Ihre vertraulichen Informationen betrachtet. BrightSign wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob das Feedback umgesetzt wird. Sie gewähren BrightSign hiermit eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie und vollständig übertragbare Lizenz, das Feedback in BrightSign-Produkte oder -Dienstleistungen einzubinden, zu verwenden, zu reproduzieren, auszuführen, darzustellen, zu vertreiben, abgeleitete Werke zu erstellen und das Feedback anderweitig für jeden Zweck vollständig auszuüben und zu nutzen, ohne Erwartung oder Verpflichtung zu einer Vergütung oder Zuschreibung jeglicher Art.

4.3 OPEN SOURCE. Ungeachtet der anderen Bestimmungen dieses Vertrags sind bestimmte Komponenten der Software "freie" oder "Open Source"-Software oder Modifikationen davon ("Separat lizenzierter Code"). Separat lizenzierter Code unterliegt den Bedingungen seiner jeweiligen Lizenz, einschließlich der GPL v2, LGPL v2.1, AFL v2.1 und Artistic-Lizenzen, und ist nicht Gegenstand dieses Vertrags oder der hierin gewährten Lizenz. Wie von den Bedingungen der relevanten separat lizenzierten Code-Lizenzen gefordert, stellt BrightSign den "freien" und "Open-Source"-Code, der unter diesen Lizenzen bereitgestellt wird, sowie die Änderungen von BrightSign an diesem Code auf der Website von BrightSign kostenlos zur Verfügung. Bitte lesen Sie die README-Sources-Datei, die mit dieser Software geliefert wird, und besuchen Sie http://brightsign.zendesk.com/entries/314919-brigh... für detaillierte Informationen über die Verwendung von separat lizenziertem Code durch BrightSign, die entsprechenden Lizenzen und, falls erforderlich, den entsprechenden Quellcode.

5. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG. Die anfängliche Laufzeit entspricht den Angaben im Bestellformular und verlängert sich automatisch um weitere Laufzeiten derselben Länge wie die anfängliche Laufzeit (jede Verlängerungslaufzeit wird zusammen mit der anfänglichen Laufzeit als "Laufzeit" bezeichnet), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängern möchte. Wenn eine der Parteien eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhält und ein solcher Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung geheilt wurde, kann die Partei, die den Verstoß nicht begangen hat, diese Vereinbarung kündigen, mit der Ausnahme, dass BrightSign diese Vereinbarung sofort kündigen kann, wenn Sie gegen Abschnitt 1.2 verstoßen, und innerhalb von zehn (10) Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung über eine nicht geheilte Nichtzahlung kündigen kann. Nach Ablauf oder Kündigung aus irgendeinem Grund (i) stellen Sie jede weitere Nutzung der Software ein und vernichten alle Kopien der Software und der Dokumentation, die sich in Ihrem Besitz und unter Ihrer Kontrolle befinden, und bestätigen auf Anfrage von BrightSign schriftlich, dass Sie diesen Verpflichtungen nachgekommen sind, und gestatten BrightSign, Ihre Einrichtungen und Geräte zu prüfen, um diese Einhaltung zu verifizieren, und (ii) jede empfangende Partei gibt nach Wahl der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befinden, zurück oder vernichtet sie. Alle Gebühren, die zum Zeitpunkt des Ablaufs oder der Beendigung dieser Vereinbarung aufgelaufen sind, sowie die Abschnitte 1.2, 1.3, 2, 3, 4, 6.2, 7, 8, 10 und 12 überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung, ebenso wie alle anderen Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur den Ablauf oder die Beendigung überdauern sollten.

6. GARANTIEN

6.1 EINGESCHRÄNKTE GARANTIE. BrightSign garantiert, dass während der ersten dreißig (30) Tage nach dem Datum, an dem Ihnen die Software gemäß dem Bestellformular zur Verfügung gestellt wurde (die "Gewährleistungsfrist"), entspricht die Software in allen wesentlichen Aspekten der Funktionalität, die in der zugehörigen BrightSign-Dokumentation beschrieben ist, die mit der Software geliefert wird. Die einzige und ausschließliche Verpflichtung von BrightSign und Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf bei einer Verletzung dieser Garantie besteht darin, dass BrightSign verpflichtet ist, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um die Software so zu ändern, dass sie in allen wesentlichen Aspekten mit der BrightSign-Dokumentation übereinstimmt, und wenn BrightSign nicht in der Lage ist, diese Funktionalität innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der schriftlichen Benachrichtigung über die Verletzung wiederherzustellen, haben Sie das Recht, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung der nicht genutzten Gebühren zu erhalten, die im Voraus für diese Software bezahlt wurden.

6.2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG LEHNT BRIGHTSIGN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AB, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG ODER DES KONTINUIERLICHEN, UNUNTERBROCHENEN, FEHLERFREIEN, VIRENFREIEN ODER SICHEREN ZUGRIFFS AUF ODER BETRIEBS DER SOFTWARE. BRIGHTSIGN LEHNT AUSDRÜCKLICH JEDE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VON INFORMATIONEN ODER DATEN AB, AUF DIE IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ZUGEGRIFFEN WIRD ODER DIE VERWENDET WERDEN.

7. ENTSCHÄDIGUNG.

7.1 BY BRIGHTSIGN. BrightSign erklärt sich damit einverstanden, Sie zu entschädigen, zu verteidigen und von jeglichen Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen ("Verluste"(BrightSign), die sich aus einem Anspruch eines Dritten ergeben, der behauptet, dass die Software ein vor dem Datum des Inkrafttretens erteiltes US-Patent, ein Urheberrecht oder eine Marke verletzt oder dass BrightSign sich ein Geschäftsgeheimnis im Zusammenhang mit der Software widerrechtlich angeeignet hat. Für den Fall, dass die Nutzung der Software Gegenstand eines solchen Anspruchs ist oder nach alleiniger Meinung von BrightSign wahrscheinlich wird, kann BrightSign nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten BrightSign kann nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) die betreffende Software durch eine funktional gleichwertige, nicht verletzende Technologie ersetzen oder (b) eine Lizenz für die weitere Nutzung der betreffenden Software erwerben oder, falls die vorgenannten Alternativen für BrightSign nicht zumutbar sind, (c) diese Vereinbarung kündigen und alle für die ungenutzte Laufzeit im Voraus gezahlten Beträge zurückerstatten, falls vorhanden. Die vorstehende Entschädigungspflicht von BrightSign gilt nicht: (1) wenn die Software von Ihnen modifiziert wird; (2) wenn die Software mit anderen, nicht von BrightSign autorisierten Produkten, Anwendungen oder Prozessen kombiniert wird, jedoch nur in dem Umfang, in dem die angebliche Rechtsverletzung durch eine solche Kombination verursacht wird; oder (3) für jede nicht autorisierte Nutzung der Software. DIE VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS LEGEN DIE GESAMTE HAFTUNG UND DIE GESAMTEN VERPFLICHTUNGEN VON BRIGHTSIGN UND DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL FÜR SIE FEST, IN BEZUG AUF EINE ANGEBLICHE ODER TATSÄCHLICHE VERLETZUNG VON PATENTEN, URHEBERRECHTEN, GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN, MARKEN ODER ANDEREN RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE.

7.2 DURCH ENDBENUTZER. Sie erklären sich damit einverstanden, BrightSign zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von jeglichen Verlusten, die von Ihnen an Dritte zu zahlen sind, die aus einem Anspruch Dritter resultieren, der sich aus oder im Zusammenhang mit Ihrem Verstoß gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung ergibt.

7.3 FREISTELLUNGSANFORDERUNGEN. Um eine Entschädigung nach diesem Abschnitt 7 zu beanspruchen, muss die entschädigte Partei der entschädigenden Partei unverzüglich jeden Anspruch melden, von dem sie glaubt, dass er in den Bereich der Entschädigungspflicht fällt. Die freigestellte Partei kann auf eigene Kosten bei der Verteidigung helfen, wenn sie dies wünscht, aber die freistellende Partei hat die Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen bezüglich der Beilegung eines solchen Anspruchs. Jeder Vergleich, der die entschädigte Partei binden soll, ist ohne deren schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden darf, nicht endgültig.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET BRIGHTSIGN IHNEN ODER EINER ANDEREN PARTEI IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG UNTER EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER SONSTIGEM, FÜR JEGLICHE: (a) FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, ERHÖHTE ODER STRAFRECHTLICHE SCHÄDEN; (b) ERHÖHTE KOSTEN, WERTMINDERUNGEN ODER VERLUSTE VON GESCHÄFTEN, PRODUKTIONEN, ERTRÄGEN ODER GEWINN; (c) VERLUST VON GUTEM WILLEN ODER REPUBLIKATION; (d) NUTZUNG, NUTZUNGSUNFÄHIGKEIT, VERLUST, UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG VON DATEN ODER VERLETZUNG DER DATEN- ODER SYSTEMSICHERHEIT; ODER (e) KOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, IN JEDEM FALL UNABHÄNGIG DAVON, OB BRIGHTSIGN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORAUSSEHBAR WAREN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON BRIGHTSIGN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER VEREINBARUNG UNTER IRGENDEINER RECHTLICHEN ODER GERECHTEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG ERGIBT, DIE GESAMTBETRÄGE, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN 12 MONATEN UNMITTELBAR VOR DER EINREICHUNG DER FORDERUNG, AUS DER DIE ANGEBLICHEN SCHÄDEN ENTSTANDEN SIND, AN BRIGHTSIGN BEZAHLT WURDEN.

9. WIEDERVERKÄUFER-BESTELLUNGEN

Dieser Abschnitt 9 gilt, wenn Sie ein Abonnement oder eine Lizenz für die Software über einen autorisierten Partner oder Wiederverkäufer von BrightSign ("Wiederverkäufer") erwerben:

9.1 Anstatt BrightSign zu bezahlen, werden Sie die entsprechenden Beträge an den Wiederverkäufer zahlen, wie zwischen Ihnen und dem Wiederverkäufer vereinbart. BrightSign kann Ihre Rechte zur Nutzung der Software aussetzen oder kündigen, wenn BrightSign die entsprechende Zahlung vom Wiederverkäufer nicht erhält.

9.2 Anstelle eines Bestellformulars bei BrightSign werden die Einzelheiten Ihrer Bestellung (z. B. Software und Laufzeit) in der Bestellung angegeben, die der Wiederverkäufer in Ihrem Namen bei BrightSign aufgegeben hat, und der Wiederverkäufer ist für die Richtigkeit der an BrightSign übermittelten Bestellung verantwortlich.

9.3 Wenn Sie im Rahmen dieser Vereinbarung zu einer Rückerstattung berechtigt sind, erstattet BrightSign dem Wiederverkäufer alle anfallenden Gebühren, und der Wiederverkäufer ist allein für die Rückerstattung der entsprechenden Beträge an Sie verantwortlich, sofern BrightSign nichts anderes bestimmt.

9.4 Wiederverkäufer sind nicht befugt, diese Vereinbarung zu ändern oder im Namen von BrightSign Versprechungen zu machen oder Verpflichtungen einzugehen, und BrightSign ist Ihnen gegenüber nicht an andere als die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen gebunden.

9.5 Der vom Wiederverkäufer an BrightSign gezahlte oder zu zahlende Betrag für Ihre Nutzung der betreffenden Software im Rahmen dieses Vertrags gilt als der von Ihnen an BrightSign im Rahmen dieses Vertrags tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Betrag für die Zwecke der Berechnung der Haftungsobergrenze in Abschnitt 8 (Haftungsbeschränkung).

10. AUSFUHR. Die Software unterliegt Exportbeschränkungen der Regierung der Vereinigten Staaten und kann Importbeschränkungen bestimmter ausländischer Regierungen unterliegen, und Sie erklären sich damit einverstanden, beim Herunterladen der Software, beim Zugriff auf die Software und bei deren Nutzung alle geltenden Export- und Importgesetze und -vorschriften einzuhalten. Sie dürfen keinen Teil der Software oder ein direktes Produkt davon aus den Vereinigten Staaten entfernen oder exportieren oder den Export oder Reexport zulassen (und dies auch keinem Dritten gestatten): (a) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner) eines mit einem Embargo belegten Landes oder eines Landes, das Terroristen unterstützt; (b) an eine Person, die auf der Liste der verweigerten Personen, Einrichtungen oder nicht überprüften Listen des US-Handelsministeriums oder auf der Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und der konsolidierten Sanktionsliste des US-Finanzministeriums (zusammen als "Verbotene Personen"(c) in ein Land, in das eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr eingeschränkt oder verboten ist oder für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt der Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine Ausfuhrlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne dass eine solche Lizenz oder Genehmigung zuvor eingeholt wurde; oder (d) in sonstiger Weise unter Verletzung von Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Gesetzen oder Vorschriften einer US-amerikanischen oder ausländischen Behörde oder Stelle. Sie versichern und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen verbotenen Land befinden, nicht unter der Kontrolle eines solchen Landes stehen und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes sind. Sie bestätigen außerdem, dass Sie keine verbotene Person sind und nicht im Besitz, unter der Kontrolle oder im Auftrag einer verbotenen Person handeln. Sie verpflichten sich, die Software nicht für einen verbotenen Endzweck zu verwenden oder zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Unterstützung der Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder der Raketentechnologie, ohne die vorherige Genehmigung der Regierung der Vereinigten Staaten.

11. FORCE MAJEURE. BrightSign ist Ihnen oder Dritten gegenüber nicht verantwortlich oder haftbar für Ausfälle oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder des Staatsfeindes, Handlungen oder Forderungen einer Regierung oder Regierungsbehörde, Bränden, Überschwemmungen, Unfällen, Pandemien, bürgerlichen Unruhen oder Krieg, Viren, Distributed Denial of Service ("DDoS") oder Hacking-Angriffen oder anderen unvorhersehbaren Ursachen, die sich seiner Kontrolle entziehen (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt").

12. VERSCHIEDENES. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien und wird nach diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Regeln des Kollisionsrechts. Die Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte in Santa Clara County, Kalifornien, für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einverstanden. Unterlässt es eine der Parteien, eines ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, so gilt dies nicht als Verzicht auf diese Rechte. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung so geändert, dass sie so weit wie möglich die gleiche Wirkung wie die ursprüngliche Bestimmung hat, und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft. Jede Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und der Unterzeichnung durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in Bestellungen, Bestätigungen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten, selbst wenn diese von beiden Parteien schriftlich akzeptiert wurden. Verzichtserklärungen und Änderungen dieser Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien eindeutig als Änderung oder Verzicht auf diese Vereinbarung verstanden werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft und Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Übereinkünfte oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Rechte und Rechtsmittel der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung gelten als kumulativ und nicht exklusiv zu anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die durch diese Vereinbarung oder durch Gesetz oder Billigkeitsrecht verliehen werden. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Überschriften dienen nur als Referenz und werden bei der Auslegung dieser Vereinbarung nicht berücksichtigt. Zwischen den Parteien besteht kein Joint Venture, keine Partnerschaft, kein Arbeitsverhältnis und kein Vertretungsverhältnis, das sich aus dieser Vereinbarung oder der Nutzung des Produkts ergibt. Sie dürfen diese Vereinbarung ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BrightSign nicht an Dritte abtreten. Jede angebliche Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Sie erklären sich damit einverstanden, dass BrightSign Sie als Kunden mit Markennamen und Logo identifiziert und Ihr Unternehmen in den Marketingmaterialien von BrightSign und im Internet beschreibt, vorausgesetzt, Sie können sich von diesem Marketing abmelden, indem Sie eine E-Mail an pr@brightsign.biz senden. Jede Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. BrightSign kann Sie per E-Mail, die wir für Sie gespeichert haben, oder über Ihr Konto benachrichtigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass eine solche elektronische Mitteilung alle geltenden gesetzlichen Kommunikationsanforderungen erfüllt, einschließlich der Schriftform. Unsere Mitteilungen an Sie gelten am ersten Werktag nach ihrer Versendung als zugestellt. Sie werden BrightSign durch einen Brief benachrichtigen, der von einem staatlich anerkannten Übernachtzustelldienst oder durch eine erstklassige, im Voraus bezahlte Post an BrightSign an die folgende Adresse zugestellt wird: BrightSign LLC, P.O. Box 320250, Los Gatos, CA 95032-0104, Attn: Legal, mit einer Kopie an legal@brightsign.biz. Eine Mitteilung an BrightSign gilt als erfolgt, wenn sie bei BrightSign eingeht. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet "einschließlich" "einschließlich ohne Einschränkung".

EXHIBIT A
TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN. BrightSign bietet Zugang zu einem Ticket-System und einer E-Mail-Adresse, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung stehen. Das E-Mail-Konto für den technischen Support wird von qualifizierten Support-Spezialisten verwaltet, die alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen werden, um Fragen zu beantworten und Probleme im Zusammenhang mit der Software zu lösen.

BETRIEBSZEITEN. Die Mitarbeiter des technischen Supports stehen an 5 Tagen pro Woche von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr PST zur Verfügung, außer an Wochenenden und Feiertagen. Die Verfügbarkeit des Supports kann gelegentlich von den angegebenen Zeiten abweichen, und zwar aufgrund von Ausfallzeiten für System- und Serverwartung, Unternehmensveranstaltungen und Umständen, die außerhalb der Kontrolle von BrightSign liegen.

FEHLERKLASSIFIZIERUNG. Die gemeldeten Fehler und Mängel werden wie folgt klassifiziert:

REAKTIONSZEITZIELE. BrightSign wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um auf Fehlermeldungen innerhalb von 1 (einem) Werktag für dringende und hohe Fehler zu reagieren. BrightSign wird angemessene Mittel einsetzen, um den Fehler zu beheben und Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden halten. BrightSign gibt keine Zusicherungen darüber ab, wann eine vollständige Lösung des Fehlers erfolgen kann.

Fehler-Klassifizierung Erste Reaktion und Rückmeldung Behebung/Abhilfe* E-Mail-Statusaktualisierungen für offene Fälle
Dringend 1 Arbeitstag 3 Arbeitstage Laufende Aktualisierungen
Hoch 1 Arbeitstag 5 Arbeitstage Laufende Aktualisierungen
Mittel 1 Arbeitstag Nächste Veröffentlichung Laufende Aktualisierungen
Niedrig 1 Arbeitstag Nach Ermessen von BrightSign Laufende Aktualisierungen

* DIES SIND GESCHÄTZTE, NICHT GARANTIERTE LÖSUNGSZEITEN.

AUTORISIERTE SUPPORT-KONTAKTE. Support und Wartung werden ausschließlich für Ihre autorisierten Supportkontakte bereitgestellt. In Ihrem Bestellformular wird eine maximale Anzahl von autorisierten Supportkontakten für die Lizenzstufe des Unternehmens angegeben. Sie werden aufgefordert, die autorisierten Supportkontakte zu benennen, einschließlich der primären E-Mail-Adresse.

FEHLERBEHEBUNG. Wenn ein Defekt in der Software auftritt, wird BrightSign nach eigenem Ermessen diesen Defekt in der Version der Software, die Sie derzeit verwenden, beheben oder Sie anweisen, eine neuere Version der Software zu installieren, in der der Defekt behoben ist. BrightSign behält sich das Recht vor, Ihnen anstelle der Fehlerbehebung eine Umgehungslösung zur Verfügung zu stellen, wenn BrightSign dies nach eigenem Ermessen als effektiver erachtet.

AUSGESCHLOSSENEN URSACHEN. BrightSign ist nicht verpflichtet, Support zu leisten als Folge von: (i) Ihr Versäumnis, die Software in Übereinstimmung mit der anwendbaren Dokumentation zu verwenden; (ii) jegliche Modifikation der Software durch Sie oder einen Dritten, die nicht auf ausdrückliche Anweisung von BrightSign erfolgt; (iii) Ihr Versäumnis, Korrekturen oder Updates zu verwenden, die Ihnen zuvor von BrightSign zur Verfügung gestellt wurden; (iv) Fehlfunktionen, Defekte oder Ausfälle von Hardware, Geräten, Software, Netzwerken oder anderen Elementen, die nicht von BrightSign bereitgestellt wurden; (vi) Versäumnis von Ihnen, die anwendbaren Gebühren zu zahlen oder wenn Sie eine Bedingung dieser Vereinbarung nicht einhalten; (vi) Ihr Versäumnis, ein Problem innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme des Problems zu melden; oder (vii) ein Ereignis höherer Gewalt oder (b) eine Handlung oder Unterlassung von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen und Ihren oder den jeweiligen Mitarbeitern, Auftragnehmern, Agenten oder Vertretern, Drittanbietern oder Dienstleistern von Ihnen oder einer dritten Partei.

VERPFLICHTUNGEN DER ENDNUTZER. Sie müssen alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen, Zugang gewähren und nach bestem Wissen und Gewissen kooperieren, um die Bereitstellung des Supports durch BrightSign zu erleichtern. Zu den Informationen, die Sie beim Einreichen eines Support-Tickets bereitstellen müssen, gehören:

Sie sind verantwortlich für die Beschaffung und Wartung geeigneter Geräte und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit der Software, den Zugriff darauf oder die anderweitige Nutzung der Software erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computer, Computerbetriebssysteme, Datenspeicher, Netzwerkgeräte und Webbrowser.

Sie sind allein dafür verantwortlich, außerhalb der Software Verfahren zur Rekonstruktion verlorener oder geänderter Dateien, Daten oder Programme in dem von Ihnen als notwendig erachteten Umfang aufrechtzuerhalten und eine solche Rekonstruktion durchzuführen.

Sie sind allein verantwortlich für den Schutz und die Sicherung der Daten und Informationen, die auf den Computern gespeichert sind, auf denen die Software verwendet wird, und sollten sich vergewissern, dass die Daten und Informationen in Übereinstimmung mit allen internen oder behördlichen Anforderungen geschützt und gesichert sind, bevor Sie BrightSign um Unterstützung bitten. BrightSign übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Daten oder Informationen im Falle von Fehlern oder anderen Fehlfunktionen der Software oder der Computer, auf denen die Software verwendet wird.

Ihr Versäumnis, die erforderlichen Informationen zu liefern oder mitzuwirken, entbindet BrightSign von seinen Unterstützungsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung.

TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

Falls BrightSign der Meinung ist, dass der angeforderte Support-Service technische Dienstleistungen außerhalb des Umfangs eines regulären Support-Auftrags erfordert (wie von BrightSign bestimmt), kann BrightSign Ihnen anbieten (ist aber nicht dazu verpflichtet), solche kundenspezifischen technischen Dienstleistungen gegen eine zusätzliche Gebühr zu erbringen, die von den Parteien einvernehmlich festgelegt wird.